SiGe


Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Die aktuelle Baustellverordnung (BaustellV, Stand 1999) dient der Umsetzung der EG-Baustellenrichtlinie und soll mithelfen, den Arbeitsschutz auf Baustellen zu verbessern. Neu ist, dass neben den am Bau tätigen Unternehmen nunmehr auch der Bauherr - als Verursacher- für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften verantwortlich ist. Den Bauunternehmen werden keine zusätzlichen Pflichten auferlegt. Wenn der Bauherr nicht über die notwendige Sachkunde am Bau verfügt, kann er die Aufgaben an Dritte vertraglich delegieren.

Der bauleitende Architekt oder Ingenieur muss seinen Bauherrn auf die Verpflichtungen aus der neuen Baustellenverordnung hinweisen. Unterlässt er dieses, dann macht er sich gegebenenfalls selbst haftbar - sollte auf der Baustelle etwas passieren. Die neuen Regelungen gelten für alle Bauvorhaben, mit deren Ausführung ab dem 1. Juli 1998 begonnen wurde. Die BaustellV muss jedoch nur dann angewendet werden, wenn

  • die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und dort mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden
  • der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet oder
  • auf der Baustelle mehrere Arbeitgeber tätig werden

Nach der Baustellenverordnung muss der Bauherr (oder sein Vertreter)

  • die allgemeinen Grundsätze von § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Bauausführung berücksichtigen
  • einen Sicherheits- oder Gesundheitsschutzkoordinator (Koordinator) bestellen, wenn mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind
  • bei größeren Baustellen das Bauvorhaben bei der zuständigen Behörde anmelden
  • schon während der Planungs- und Ausschreibungsphase in sicherheitstechnischer Hinsicht beratend mitwirken
  • auf der Baustelle das gewerbliche Personal unterweisen
  • eine "Unterlage" für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zusammenstellen
  • einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) aufstellen und diesen fortschreiben, wenn sich geplante Abläufe verändern

Die I·S·T·W PLANUNGSGESELLSCHAFT MBH verfügt über qualifizierte und geschulte Mitarbeiter, welche Ihnen bei der Bewältigung dieser Aufgaben behilflich sein können.