Hochbau

Bei der Planung von Hochbaumaßnahmen müssen bereits frühzeitig die Belange der Arbeitssicherheit während der Herstellung und vor allem auch während des Betriebs berücksichtigt werden.


Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Wie muss z. B. der Bauablauf vorgenommen werden, damit alle am Bau beteiligten Arbeiter zu jeder Zeit bestmöglich vor Unfällen geschützt sind? Auch muss geklärt werden, wie sich während des späteren Betrieb und der Unterhaltung des Bauwerkes der Arbeitsschutz für die jeweils Beteiligten auswirken wird. Wie wird beispielsweise eine hohe Glasfassade eines Gebäudes später einmal gereinigt? Gibt es dafür eine eigene Arbeitsbühne, muss ein Gerüst aufgestellt oder ein Hubwagen angemietet werden?

Dies sind alles Fragen, die sich letztendlich auch auf die Betriebskosten eines Gebäudes auswirken und deshalb nicht nur aus Gründen der Arbeitssicherheit, sondern auch aus Gründen der Kostensicherheit untersucht werden sollten. Gemäß den Festlegungen der Baustellenverordnung vom 10.06.1998 (BGBl. I 1998, 1283) ist der Auftraggeber einer Baumaßnahme heute in den meisten Fällen verpflichtet, die Belange der Arbeitssicherheit sowohl in der Planungs- als auch in der Realisierungsphase überwachen zu lassen. Dazu müssen sogenannte Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne ausgearbeitet und in der Bauphase ein Koordinator für Arbeitssicherheit bestellt werden. Die I·S·T·W PLANUNGSGESELLSCHAFT MBH kann mit entsprechend geschultem Personal diese Leistungen erbringen.