Betreuung von Vergabeverfahren von Dienstleistungen über dem Schwellenwert
(VgV, GWB, SektVO, VOF, VOL)


Die Abwicklung von Vergabeverfahren von Dienstleistungen über dem Schwellenwert bedarf einer Vielzahl von fachlichen und formellen Anforderungen. In den vergangenen Jahren wurden über 40 Vergabeverfahren für Kommunen, Zweckverbände, Regierungspräsidien und Wasserversorgungsunternehmen durch die I∙S∙T∙W PLANUNGSGESELLSCHAFT MBH betreut.

Dies waren Leistungen nach VOL und VOF, sowie nach der Vergabereform 2016 Leistungen die vom GWB erfasst werden, nach VgV und SektV.

Inhalt der Ausschreibungen waren meist Ingenieurleistungen für die Planung von Baumaßnahmen, sonstige Ingenieurleistungen (wie z.B. hydraulische Berechnungen) und Leistungen der Projektsteuerung.

Bei der Betreuung eines solchen Vergabeverfahrens muss auf die Ziele und Belange des Auftraggebers besonderer Wert gelegt werden. Wichtig im Verfahren ist, dass die Entscheidungen über Kriterien, die Auswahl der Bieter, die Bewertung im Verhandlungsverfahren u.ä. vollständig von der ausschreibenden Stelle durchgeführt werden. I∙S∙T∙W PLANUNGSGESELLSCHAFT MBH kann das Verfahren lediglich unterstützen und die entsprechenden Dienstleistungen erbringen. Hierzu gehört z.B. die Einrichtung einer eigenen Internetseite für jede Ausschreibung (www.vof.istw.de), auf der jeweils alle Informationen zum Vergabeverfahren zur Verfügung stehen. Dort wird jeweils auch ein Dokument für Fragen und Antworten eingestellt, in dem alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten anonym zur Verfügung stehen, so dass jedem Interessenten / Bieter dieselben Informationen vorliegen.

  • VOL = Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
  • VOF = Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen
  • GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  • VgV = Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung)
  • SektVO = Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung)