Kanalisation

Bei der Planung von Ingenieurbauwerken müssen bereits frühzeitig die Belange der Arbeitssicherheit während der Herstellung und vor allem auch während des Betriebs berücksichtigt werden.


Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Gemäß den Festlegungen der Baustellenverordnung vom 10.06.1998 (BGBl. I 1998, 1283) ist der Auftraggeber einer Baumaßnahme heute in den meisten Fällen verpflichtet, die Belange der Arbeitssicherheit sowohl in der Planungs- als auch in der Realisierungsphase überwachen zu lassen. Dazu müssen sogenannte Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne ausgearbeitet und in der Bauphase ein Koordinator für Arbeitssicherheit bestellt werden. Die I·S·T·W PLANUNGSGESELLSCHAFT MBH kann mit entsprechend geschultem Personal diese Leistungen erbringen.