Straßenbau

Wo Straßenbauarbeiten durchgeführt werden, werden meist auch Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen mit ausgeführt. Dies kann zu einer größeren Anzahl von verschiedenen Firmen führen, die an einem solchen Projekt gleichzeitig oder zeitversetzt arbeiten.


Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Nicht nur aus Sicht des schnellen und reibungslosen Baufortschritts, sondern auch aus Sicht der Arbeitssicherheit für alle Beteiligten ist eine Koordinierung der Arbeiten notwendig. Waren früher die beteiligten Firmen fast ausschließlich selbst für den Arbeitsschutz verantwortlich, wird heute der Auftraggeber durch die Festlegungen der Baustellenverordnung mit in die Pflicht genommen.

Gemäß den Festlegungen der Baustellenverordnung vom 10.06.1998 (BGBl. I 1998, 1283) ist der Auftraggeber einer Baumaßnahme heute in den meisten Fällen verpflichtet die Belange der Arbeitssicherheit sowohl in der Planungs- als auch in der Realisierungsphase überwachen zu lassen. Dazu müssen sogenannte Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne ausgearbeitet und in der Bauphase ein Koordinator für Arbeitssicherheit bestellt werden. Die I·S·T·W PLANUNGSGESELLSCHAFT MBH kann mit entsprechend geschultem Personal diese Leistungen erbringen.