Wasserversorgung

Im Bereich von Leitungsarbeiten für die Wasserversorgung, an denen oft verschiedene Unternehmer (Tiefbauer und Rohrleger) beteiligt sind, ergibt sich die durch diese Zusammenarbeit die Notwendigkeit der Koordination nicht nur aus Sicht eines zügigen Baufortschritts.


Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Vielmehr muss auch der Aspekt der Arbeitssicherheit mit den entsprechenden sicherheitstechnischen Anforderungen ständig überprüft werden. So ist z.B. der Mitarbeiter der Rohrverlegefirma in einem Bereich (Rohrleitungsgraben) tätig, welcher durch die Tiefbaufirma gesichert worden ist (Verbau). Für die Arbeitssicherheit sind dabei nicht mehr ausschließlich die ausführenden Firmen, sondern auch der Auftraggeber verantwortlich.

Gemäß den Festlegungen der Baustellenverordnung vom 10.06.1998 (BGBl. I 1998, 1283) ist der Auftraggeber einer Baumaßnahme heute in den meisten Fällen verpflichtet die Belange der Arbeitssicherheit sowohl in der Planungs- als auch in der Realisierungsphase überwachen zu lassen. Dazu müssen sogenannte Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne ausgearbeitet und in der Bauphase ein Koordinator für Arbeitssicherheit bestellt werden. Die I·S·T·W PLANUNGSGESELLSCHAFT MBH kann mit entsprechend geschultem Personal diese Leistungen erbringen.