Kreisverkehr L1110 Bissinger Straße / Schillerstraße – Tamm

Kreisverkehr L1110 Bissinger Straße / Schillerstraße – Tamm

Tamm_KV_2
Tamm_KV
Der Knotenpunkt Bissinger Straße (L1110) / Schillerstraße / Alleenstraße ist ein stark frequentierter Kreuzungsbereich, der im Netz der Hauptverkehrsstraßen von Tamm liegt und die nördliche Ortszufahrt bildet. Da über die Bissinger Straße verschiedene Wohn- und Gewerbegebiete angebunden werden, ist auch der Knotenpunkt entsprechend stark mit Schwerlastverkehr belastet. Aufgrund von Kapazitätsproblemen wurde der vorfahrtgeregelte Knoten zu einem provisorischen Kreisverkehr umgebaut, was jedoch die Nutzungsansprüche nicht bedarfsgerecht erfüllte. Die Gemeinde Tamm beabsichtigt den Knotenpunkt daher richtlinienkonform auszubauen.

Die anbaufreie Bissinger Straße ist als Landesstraße (L1110) klassifiziert und hat nördlich des Knotenpunktes ausschließlich Verbindungsfunktion. Die Ortstafel befindet sich etwa 100 Meter nördlich der Einmündung Schillerstraße, so dass der Knoten als innerörtlich eingestuft wird. Südlich des Knotenpunktes verläuft die Bissinger Straße Richtung Ortsmitte und bildet als angebaute Hauptverkehrsstraße die Ortsdurchfahrt. Sie weist eine durchschnittliche Breite von 11 Meter aufgrund mehrerer bestehender Aufstellspuren auf. Die Schillerstraße führt aus Richtung Westen an die Bissinger Straße heran und ist hier ca. 10,50 m breit. Sie liegt in einer Tempo-30-Zone und wird als Erschließungsstraße mit Sammelfunktion eingestuft. Nach Osten schließt die Alleenstraße an den Knotenpunkt an. Sie hat eine Breite von 6,50 m, führt über eine Eisenbahnbrücke und bindet das Gebiet Hohenstange an. Die Alleenstraße wird als anbaufreie innerörtliche Hauptverkehrsstraße mit ausschließlicher Verbindungsfunktion eingestuft.
Für den Ausbau wird auch der Seitenraum neu geordnet und die Querungsstellen nach DIN 18040-3 barrierefrei hergestellt. Hierzu müssen die Fahrbahnränder im Knotenpunktbereich versetzt, die Straßenentwässerung an die neue Fahrbahn angepasst und an die vorhandene Kanalisation angeschlossen werden. Weiter sind die Straßenbeleuchtung und die Geh- und Radwege an die neue Knotenpunktform anzupassen. Auch die Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Schachtbauwerke der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung werden verlegt, umgebaut oder aufgegeben.
Die Maßnahme muss unter Verkehr umgesetzt werden. Es ist vorgesehen, den Verkehr stadtauswärts in Richtung Bietigheim-Bissingen, jeweils halbseitig durch den Knotenpunkt zu führen, da die Bissinger Straße als Hauptverkehrsstraße nicht vollständig gesperrt werden kann. Für den stadteinwärts fahrenden Verkehr sowie den überregionalen Durchgangsverkehr wird eine Umleitungsstrecke eingerichtet. Diese ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.